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2012
Mahnmal für Sinti*zze und Rom*nja

Am 24. Oktober 2012 wird mehr als 67 Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes ein Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma in Berlin eingeweiht. Es ist Ergebnis eines Jahrzehnte andauernden Kampfes um Anerkennung der NS-Verbrechen als Völkermord.

Bis zu 1,5 Millionen Sinti*zze und Rom*nja sind zwischen 1933 und 1945 in Europa Opfer des deutschen Nazi-Regimes geworden. Im politischen Zentrum Berlins erinnert nun ein Denkmal an den nationalsozialistischen Völkermord, den die Roma als Porajmos, das große „Verschlingen“ bezeichnen (siehe auch: Rom*nja und Sinti*zze im Nationalsozialismus, 1936). Für die Gestaltung ist der israelische Künstler Dani Karavan verantwortlich. In der Mitte des runden Wasserbeckens befindet sich eine versenkbare Stele aus Stein, auf der täglich eine frische Blume liegt. Am Rand ist in englischer und deutscher Sprache das Gedicht „Auschwitz“ von Santino Spinelli zu lesen. Über die Installation von Boxen wird dazu die von Romeo Franz für das Mahnmal komponierte Melodie Mare Manuschenge eingespielt. Bereits seit den 1970er Jahren kämpfen Sinti*zze und Rom*nja Bürger*innenrechtsbewegungen für die Errichtung eines Denkmals für die von den Nationalsozialist*innen ermordeten Sinti*zze und Rom*nja und für die Anerkennung dieser Verbrechen als Völkermord, was in der BRD lange ausblieb (siehe auch: Selbstorganisation Sinti*zze und Rom*nja, 1979). 1956 verweigert der Bundesgerichtshof die Klage eines Sintos auf Entschädigung mit dem Verweis darauf, dass Sinti*zze und Rom*nja bis zum Jahr 1943 nicht aufgrund von rassistischen Gründen verfolgt und ermordet worden seien (siehe auch: Keine Entschädigung für Rom*nja und Sinti*zze, 1956). Als das Gerichtsurteil 1963 revidiert und zwei Jahre später gesetzlich bestätigt wird, sind viele Betroffene bereits gestorben oder haben resigniert die Auseinandersetzung mit der Justiz aufgegeben. Die Fristen für Entschädigungsanträge laufen 1969 aus. Einen wichtigen politischen Schritt in Richtung Anerkennung unternimmt der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt, als er 1982 feststellt: „Den Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt […]. Diese Verbrechen haben den Tatbestand des Völkermords erfüllt.“ Seit 1985 bewirkt der Zentralrat der Sinti und Roma grundlegende Änderungen der diskriminierenden Entschädigungspraxis für die noch lebenden Opfer. In 3200 Einzelfällen werden Neuentscheidungen der Entschädigungsbehörden durchgesetzt.
Den Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt […]. Diese Verbrechen haben den Tatbestand des Völkermords erfüllt.
- Bundeskanzler Helmut Schmidt
17. März 1982
ZDF heute Journal vom 24.10.12. Knudsen RomNews
Einweihung des Denkmals für Sinti*zze und Rom*nja
Mehr als 60 Jahre nach Kriegsende wird im Oktober 2012 das Denkmal für die ermordeten Rom*nja und Sinti*zze in Europa während der Zeit des Nationalsozialismus eingeweiht.
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