Die Bundesregierung plant eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts: Künftig soll die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren möglich sein – bei besonderen Integrationsleistungen sogar schon nach drei. Doch wie der Fall der alleinerziehenden Inas Sharif zeigt, gibt es viele Menschen, die trotz Reform außen vor bleiben könnten. Wer staatliche Unterstützung erhält – etwa wegen Pflegeverantwortung, Behinderung oder Ausbildung – soll weiterhin in der Regel nicht eingebürgert werden.
Zwar sieht der Gesetzentwurf Ausnahmen für bestimmte Gruppen vor, etwa Gastarbeiter*innen oder vollzeitbeschäftigte Eltern, doch Alleinerziehende wie Sharif oder Auszubildende bleiben meist ausgeschlossen. Bündnisse wie Pass(t) uns allen kritisieren die Reform scharf und fordern echte Gerechtigkeit: Einbürgerung muss für alle zugänglich sein, nicht nur für wirtschaftlich „verwertbare“ Menschen. Der neue Gesetzentwurf zeigt – trotz Fortschritt – wie tief die Verbindung von Staatsbürgerschaft und Leistungsdruck weiterhin in der Politik verankert ist.